Meine Aufgabe im Verfahren

In meiner Tätigkeit als Verfahrensbeistand erfasse ich die individuelle Situation des Kindes und arbeite heraus, welche Bedürfnisse, Wünsche und Belastungen bestehen. Dabei berücksichtige ich sowohl den subjektiven Kindeswillen als auch die objektiven Kriterien des Kindeswohls.

Ich führe Gespräche mit dem Kind oder Jugendlichen in einem geschützten Rahmen und in altersgerechter Form. Darüber hinaus tausche ich mich mit den Eltern, dem Jugendamt sowie, sofern erforderlich, mit weiteren beteiligten Fachkräften / Personen aus, um ein umfassendes Bild der familiären Situation zu erhalten.

Mein Ziel ist es, die Interessen des Kindes fachlich fundiert zu vertreten und dem Gericht eine nachvollziehbare Einschätzung aus Sicht des Kindes zu vermitteln.

Meine Rolle als Verfahrensbeistand

Als Verfahrensbeistand vertrete ich Kinder und Jugendliche in familiengerichtlichen Verfahren. Ich werde vom Familiengericht bestellt, wenn grundlegende Fragen des Kindeswohls zu klären sind – insbesondere bei Entscheidungen zur elterlichen Sorge, zum Umgang, im Zusammenhang mit der Genehmigung freiheitsentziehender Maßnahmen sowie in Verfahren zur Prüfung möglicher Kindeswohlgefährdungen.

 

In meiner Funktion bin ich unabhängig und ausschließlich den Interessen des Kindes verpflichtet. Ich vertrete weder die Eltern noch eine Behörde. Meine Aufgabe ist es, dem Kind im Verfahren eine eigene Stimme zu geben und sicherzustellen, dass seine Perspektive angemessen berücksichtigt wird.

 

Mein Anspruch an meine Tätigkeit

Der Ablauf meiner Tätigkeit

Nach meiner Bestellung durch das Familiengericht nehme ich zeitnah Kontakt zu den Beteiligten auf. Ich vereinbare Gespräche mit dem Kind sowie  mit den Eltern und ggf. weiteren relevanten Personen. Diese Gespräche finden in der Regel in Form von Hausbesuchen statt, sodass ich mir einen persönlichen Eindruck der Lebenswelt der Kinder machen kann.

Auf Grundlage der gewonnenen Eindrücke und Informationen nehme ich eine fachliche Einschätzung der Situation vor. Diese halte ich in einer Stellungnahme für das Gericht fest. Darin stelle ich sowohl den Willen des Kindes als auch die für das Kindeswohl relevanten Aspekte dar und gebe eine Empfehlung für eine geeignete Regelung ab.

Im weiteren Verlauf begleite ich das Verfahren, nehme an gerichtlichen Anhörungen teil und bringe dort die Perspektive des Kindes aktiv ein.

In meiner Tätigkeit als Verfahrensbeistand ist es mein Anspruch, nicht nur die Stimme des Kindes zu vertreten, sondern auch zu tragfähigen und nachhaltigen Lösungen beizutragen. Dabei habe ich stets das gesamte Familiensystem im Blick.

Ich arbeite darauf hin, dass Entscheidungen getroffen werden, die dem Kind Sicherheit, Stabilität und verlässliche Beziehungen ermöglichen. Gute Lösungen entstehen aus meiner Sicht dann, wenn die Bedürfnisse des Kindes im Mittelpunkt stehen und gleichzeitig die familiären Zusammenhänge berücksichtigt werden.

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