Umgangspflegschaft 

Als Umgangspfleger werde ich durch das Familiengericht eingesetzt, wenn der Umgang zwischen Kind und einem Elternteil gesichert, begleitet oder neu strukturiert werden muss. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Eltern nicht in der Lage sind, eigenständig tragfähige und verlässliche Umgangsregelungen zu treffen oder bestehende Konflikte die Durchführung des Umgangs beeinträchtigen.

In meiner Tätigkeit als Umgangspfleger übernehme ich die konkrete Ausgestaltung und Organisation des Umgangs. Ich treffe verbindliche Regelungen, koordiniere Termine und sorge dafür, dass der Kontakt zwischen dem Kind und dem umgangsberechtigten Elternteil verlässlich stattfinden kann. Dabei stehe ich im Austausch mit beiden Elternteilen und achte darauf, dass der Umgang für das Kind möglichst konfliktarm und stabil gestaltet wird.

Ziel meiner Tätigkeit ist es, den Kontakt des Kindes zu beiden Elternteilen zu erhalten und zu fördern, ohne das Kind in bestehende Konflikte einzubeziehen. Gleichzeitig arbeite ich darauf hin, die Eltern perspektivisch wieder in die Lage zu versetzen, eigenständig und verantwortungsvoll Umgangsregelungen zu treffen.

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